Lokale Agenda
im Landkreis Friesland

24. November 2003

 

Landkreis Friesland
14 - Planung und Bauordnung

Lindenallee 1
26441 Jever


Stellungnahme
der Agenda 21-Arbeitskreise „Arbeit und Wirtschaft", „Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus", „ÖPNV und Mobilität", „Bildung, Soziales, Eine Welt", „Abfall, Wasser, Luft, Energie"

zum Entwurf des Regionalen Raumordungsprogrammes des Landkreises Friesland

Die Lokale Agenda 21 im Landkreis Friesland ist aufgefordert worden, am Beteiligungsverfahren des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Friesland mitzuwirken.

Die 5 Arbeitskreise der Lokalen Agenda haben in Arbeitsteilung entsprechend ihrer thematischen Schwerpunkte einzelne Kapitel des RROP-Entwurfs bearbeitet und bewertet. Dabei bezieht sich die Bewertung ausschließlich auf die Formulierungen der Ziele und Grundsätze, da nur diese satzungsrelevant sein werden.

In den Ausführungen der einzelnen Arbeitsgruppen werden die aus der Sicht der Lokalen Agenda 21 festgestellten Mängel in einzelnen Kapiteln des Entwurfes angesprochen.

Diese Ausführungen liegen als Anlagen Nr. 1 bis 7 dieser Stellungnahme bei.

Übereinstimmend sind wir zusätzlich als Gesamtbewertung zu folgenden Aussagen gekommen:

Beispiel:
Kap. 1.9 (03): Im RROP fehlen Hinweise zur konkreten Umsetzung der im LROP geforderten „sachgerechten Gesamtabwägung":    Mit welchem Verfahren werden Zielkonflikte gelöst?

Fazit:
Obwohl das RROP für den Landkreis Friesland offensichtlich nicht für die Öffentlichkeit gedacht ist, böte es dennoch aus Sicht der Lokalen Agenda 21 eine Chance, als handhabbares Zukunftsprogramm für den Landkreis Friesland umgesetzt zu werden. Dazu wären allerdings breite Bevölkerungsschichten anzusprechen und am Entscheidungsprozess zu beteiligen.

Die Möglichkeit, einen gesamtgesellschaftlichen Planungshorizont mit innovativen, zukunftsfähigen und dem Grundsatz der Nachhaltigkeit verpflichteten Ideen, Konzepten und Umsetzungen zu entwickeln, wird bei diesem Entwurf des RROP für den Landkreis Friesland vertan.

 

 

Anhänge:
Bearbeitung der Kapitel/Abschnitte durch die Arbeitskreise

Kapitel

im

ROP

siehe dazu Anhang-Nr.

1.3

7

1.4
1.5
1.6
1.7

3

1.8
1.9
2.0
2.1
2.2  
2.3  
2.4

3

2.5
2.6
3.0 2
3.1  
3.2

6

3.3
3.4  
3.5 3, Alternative in 1
3.6.0

4

3.6.1
3.6.2
3.6.3
3.6.4
3.6.5
3.6.6
3.6.7  
3.7  
3.8  
3.9  
3.10.0 5
3.10.1  
3.10.2  
3.11  

1. Alternativ-Vorschlag des Arbeitskreises „Abfall, Wasser, Luft,
Energie" zum Kapitel 3.5 Energie - Ziele

Der Arbeitskreis Abfall, Wasser, Luft hat zu dem Kapitel 3.5 des RROP unter den Gesichtspunkten „Aussagen zu Zuständigkeit", „Konkretisierung der Gegenbenheiten hier vor Ort" und „ Prioritätensetzung" folgenden alternativen Vorschlag erarbeitet:

Schlüsselworte zu den einzelnen Punkten des LROP geben vor, was für das RROP zu konkretisieren ist. Insbesondere sind die Handelnden bzw. Zuständigkeiten deutlich zu bestimmen. Besonders ist darauf hinzuweisen, dass die Ziele des LROP neben denen des RROP weiter gelten - gegebenenfalls sind die Aussagen im LROP bereits erschöpfend und benötigen keine Wiederholung.

01
=> Wer gestaltet und wie wird im Planungsraum gestaltet?

Der Landkreis Friesland gestaltet die Energieversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaftsbetriebe aktiv mit auf der Grundlage eines Energiekonzeptes und nachhaltigen Energiemanagements.

Er schöpft seine rechtlichen Befugnisse aus, so dass im Kreisgebiet

  1. die Möglichkeiten der Energieeinsparung bei bestehenden Anlagen sowohl geprüft wie auch genutzt werden (Dämmung, Abbau von ineffektiven Anlagen...)
  2. die Energie rationell verwendet wird (Wahl der Energieform, Anwendungsbezogenheit, Mehrfach-Nachnutzung, Wärmerückgewinnung ...)
  3. die Energiegewinnung umweltverträglich erfolgt (dezentral, bei Wirtschaftlichkeits- berechnungen auch die externen Kosten einbeziehen...)
  4. die Belieferung und Verteilung von Energie durch Unternehmen erfolgt, die die Maßstäbe einer nachhaltigen Energieerzeugung und -verteilung erfüllen.

=> Was ist für den Planungsraum regionsspezifisch?

Die Region bietet für die Energiegewinnung aufgrund der spezifischen Strukturen

  1. Einzelhausbebauung: Gewinnung von Wärme aus Solaranlagen und elektrischem Strom aus Photovoltaik auf den Dachflächen;
  2. Küstenregion, flache Landschaft: Ausbau der Gewinnung von elektrischem Strom aus Windkraftanlagen;
  3. Landwirtschaft: Nahwärmeverbunde und Stromerzeugung durch Blockheizkraftwerke in Verbindung mit landwirtschaftlichen Biogasanlagen;
  4. Landwirtschaft: Anbau von Biomasse für die Erzeugung regenerativer Treibstoffe;

02
=> Wie erfolgt konkret die rationelle Energie-Nutzung (in der Reihenfolge Einsparen, Mindern, Erzeugen)?

Alle genutzten Energieformen im Landkreis Friesland müssen einer Prüfung zur rationellen Verwendung standhalten. Rationell meint hier in erster Linie den Wirkungsgrad und den Anteil klimarelevanter Abgase; erst in weiterer Hinsicht spielen Kosten eine Rolle. Das Ergebnis dieser Analyse zeigt auf, welche Energieumsetzungen notwendig sind, welche durch klimaschonendere Energieträger zu ersetzen sind und welche anwendungsbezogene Energieform erzeugt werden kann bzw. muss. Das Einsparen von Energie hat Vorrang vor der Erzeugung.

Alle Energie-Nutzer erfüllen in ihrem Wirtschafts- und Lebensbereich die Rationalisierungen.

Die Beteiligung aller wirtschaftlichen Akteure - Baugewerbe (z.B. bei Dämmung), Installations- und Regelungstechnik sowie Energiewirtschaft - ist zu (zumindest in der Startphase) zu koordinieren. Es ist dabei für neue Finanzierungsformen zu werben (z.B. Contracting, Beteiligungen).

Der Landkreis Friesland tritt hierbei als Moderator sowie Schlichtungs- und Bürgschaftsstelle auf.

=> Wie lässt sich vor Ort Kraft-Wärme-Kopplung umsetzen?

Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung ist vorrangig zur Nahwärmeerzeugung in neuen Wohngebieten und bei Sanierungen einzusetzen. Die ländliche Struktur des Landkreises ermöglicht dabei den Einsatz von Biogas und anderer Biomasse, z.B. Holzhackschnitzel.

Es sind dazu geeignete Betriebsformen zu entwickeln (z.B. Investoren, Leasing oder Zusammenschlüsse).

Gemeinden und Landkreis fördern durch Vermittlung und Rahmenbedingungen die Verwirklichung dieser Anlagen (Anschlusszwang).

Zur Windenergie siehe 05.

03
=> Wie ist die Energieversorgung mit den regionalen Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen in Einklang zu bringen?

Energieeinsparungen und die rationelle Energie-Verwendung bestimmen weitgehend Planungen der Neuanlage von Siedlungs- und Witschaftsstrukturen: kurze Wege für Transport, räumliche Verdichtung für Nahwärmenutzung und effektive dezentrale Versorgungsanlagen (klimaschonend wie auch wirtschaftlich). Besondere Beachtung und Förderung ist dem weitaus überwiegenden Altbestand an insbesondere Wohngebäuden zu schenken.

[Nicht das - „effiziente" = privatwirtschaftlich finanziell billige? - Energieangebot soll die Wirtschaft hier ankurbeln; wen und was auch immer, wie der bisherige Text suggeriert.]

=> Welche Schwerpunkte in örtlichen oder regionalen Energieversorgungskonzepten?

Der Landkreis Friesland stellt ein regionales Energiekonzept auf, das sowohl die Versorgung wie auch die Erzeugung beinhaltet. Im Energiemanagement ist auf ein Gleichgewicht von Erzeugung und Nutzung/Verbrauch hinzuarbeiten.

Die unter 01 aufgeführten spezifischen Gegebenheiten sowie Möglichkeiten sind besonders zu berücksichtigen.

Die Gemeinden arbeiten dem regionalen Energiekonzept zu und setzen die Inhalte gleichzeitig in eigenen hoheitlichen Aufgabenbereichen um.

Die Vorbildfunktion der Gemeinden und des Landkreises in der Bewirtschaftung der eigenen Liegenschaften kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Auch neue Formen der Energieerzeugung wie z.B. durch die Brennstoffzelle oder Holzhackschnitzel sind zu berücksichtigen.

04
(hier nicht relevant, da Großkraftwerke an bestimmten Orten außerhalb LK angesprochen werden)

05
Welcher Ausbau bei der Windenergie ist noch möglich? Neue Vorrangstandorte?

Der Landkreis Friesland hat die im RROP vorgegebene Gesamtleistung von 100 MW durch Windenergie bereits erbracht. Die Realisierung erfolgte auf der Basis einer gemeindlichen Aufteilung je nach Gemeindegröße und Potential.

Die Stadt Varel hat angesichts einer Gemeindefläche von 1/6 des Planungsraumes einen angemessenen Anteil an Standortfläche für Windenergie bereitzustellen.

Bei Neuausweisung von Windparks (Vorrangstandorte) sind für die Belange der Landschaftspflege, der Sicherung des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion sowie des Immissionsschutzes besonders strenge Maßstäbe anzulegen.
Neue Windparks sollen ausschließlich auf der Basis einer breiten Beteiligung der Bürger vor Ort zugelassen werden.

Außerhalb der Vorrangstandorte für Windenergienutzung sind weitere Einzelwindanlagen unzulässig. Bestehende Windparks sind vor einer Neuausweisung optimal auszunutzen (Verdichtung, größere Anlagen).

06
Warum weiterer Ausbau der Gasversorgungs-Infrastruktur?

Die leitungsgebundene Erdgasversorgung erreicht im Planungsgebiet bereits einen hohen Anschlussgrad. Erdgas stellt zur Zeit in der Breite unter klimarelevanten Gesichtspunkten einen günstigen Kompromiss bei der Wärmegewinnung dar (so besonders über Brennwerttechnik). Ein weiterer Ausbau des Leitungs-Verbundsystems auch in die Fläche ermöglicht umweltschonenden Transport sowie Versorgungssicherheit. Dieses Leitungssystem lässt sich auch für dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung nutzen sowie für die Verteilung von dezentral erzeugtem Biogas.

07
Welche Standorte sind für die regionale Versorgung zu sichern?

Zu Windparks siehe 05, industrielle u./o. Gemeinschafts-Biogasanlagen, Holzschnitzelwerke und Holzverbrennungsanlagen für Nahwärmenetze sind vorrangig in Gewerbegebieten anzusiedeln. Frei-Flächen für industrielle Solarenergieflächen (Aufständerung) sind nur in soweit auszuweisen, wenn zu nutzenden Dachflächen von Gebäuden nicht ausreichen bzw. nicht zur Verfügung stehen.

Biomasseflächen sind als land- bzw. forstwirtschaftliche Flächen bereits ausgewiesen.

Zu Leitungstrassen siehe 08.

08
(Neue) Energietransportsysteme vs. Bevölkerung, Umwelt und Landschaftsbild

Energietransportwege in der freien Landschaft haben sich an bestehenden Trassen zu orientieren. Von einer unterirdischen Verlegung ist nur in sehr begründeten Fällen abzuweichen.

Vor einer Neuausweisung ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Leistung nicht in bestehenden Systemen zu erreichen ist.

Im Falle eines leitungsgebunden Transportes von Biogas über größere Strecken ist vordringlich das vorhandene Gastransportsystem zu nutzen.

09
( Neue) Hochspannungsfreileitungen

(die Vorgabe des LROP ist hier bereits erschöpfend)

2. Anmerkungen des Arbeitskreises „Arbeit und Wirtschaft" am
Beispiel Kapitel 3.0

Die im RROP-Entwurf Kap. 3 formulierten „Ziele" erfüllen unseres Erachtens nicht die Kriterien, die an die Operationalisierbarkeit von Zielen anzulegen sind. Sie vermögen daher auch nicht die nach § 3 Nr. 2 ROG geforderte Verbindlichkeit herzustellen.

Ein operationalisierbares Ziel, das als „verbindliche Vorgabe" im Sinne von § 3 Nr. 2 ROG dienen kann, ist nach unserem Verständnis ein qualitativ und quantitativ konkret beschriebener Arbeits- oder Verhaltenszustand, der folgende Parameter enthält:

Wer (Festlegung von Zuständigkeiten...)

Was (Ergebnis- oder Prozessziel mit nachprüfbarer Qualitätsdefinition)

Wann (Zeitbezug)

Wie (Angabe zum Mitteleinsatz)

Weg (Definierte Vorgehensweise, spezielle Methodik, Verfahren)

Ziele sind nur dann wirksam aufgestellt, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
S - pezifisch-konkret (präzise und eindeutig formuliert)
M - essbar (quantitativ oder qualitativ)
A - ttraktiv (positiv formuliert, motivierend)
R - ealistisch (das Ziel muss erreichbar sein)
T - erminiert (bis wann?)

An folgendem repräsentativen Beispiel möchten wir die fehlende Operationalisierbarkeit deutlich machen:

In RROP Kap. D 3.0, 01 heißt es:
„Die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur im Landkreis Friesland sind so zu gestalten und zu entwickeln, dass die regionalen Standortbedingungen verbessert und Strukturnachteile abgebaut werden, um die Position Frieslands im überregionalen Wettbewerb dauerhaft zu stärken. Dabei ist eine Gleichbehandlung des ländlichen Raumes und des Ordnungsraumes anzustreben."

Das Ziel ist nicht spezifisch konkret formuliert, d.h. es ist nicht unmissverständlich benannt, worum es geht. Im o.a. Textausschnitt stellen sich die Fragen: Welche regionalen Standortbedingungen müssen verbessert und welche Strukturnachteile müssen abgebaut werden? Warum werden die wichtigsten Aspekte aus Sicht des Herausgebers des RROP nicht konkret benannt? Warum wird die Zielvorstellung nur vage umschrieben und nicht klar benannt, damit diese später in den unterschiedlichen Gremien diskutiert und umgesetzt werden kann? Auch sollten allgemeine Formulierungen wie „Gleichbehandlung" vermieden werden. Was wird unter Gleichbehandlung verstanden?

Das Ziel ist nicht messbar, d.h. so formuliert, dass später objektiv erkennbar ist, ob es erreicht wurde oder nicht. Bei der Benennung der genauen Zielinhalte können unterschiedliche Erwartungshaltungen von vornherein gemindert, konstruktiv diskutiert und geklärt werden.

„... regionale Standortbedingungen verbessert und Strukturnachteile abgebaut.." – diese Formulierungen stellen keine messbaren Ziele dar, da sie nicht näher spezifiziert werden.

Das Ziel ist nicht attraktiv formuliert, da ein positives, motivierendes Zielbild fehlt. Würden konkrete Standortbedingungen benannt, die verbessert werden oder Strukturnachteile aufgezeigt, die abgebaut werden sollen, wären die Ziele für den Leser besser nachvollziehbar.

Dem Ziel fehlt Realitätsbezug. Realistisch bedeutet in diesem Zusammenhang, Ziele zu formulieren, die durch ein bestimmtes Verhalten aktiv beeinflussbar sind. Mit Hilfe welcher Verfahren oder Methoden sollen die Zielsetzungen „Verbesserung der Standortbedingungen" und „Abbau der Strukturnachteile" erreicht werden? Wer will/soll diese Ziele überhaupt erreichen? Wer ist zuständig?

Das Ziel ist nicht terminiert, weil nicht festgelegt ist, zu welchem Zeitpunkt die Ziele erreicht werden sollen. „...Die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur im Landkreis Friesland sind so zu gestalten und zu entwickeln, dass die regionalen..." Wann soll dieses Ziel erreicht werden?

3. Bemerkungen zu den Kapiteln 1.7 bis 2.1 und 2.4 bis 2.56
sowie Kapitel 3.5 RROP-Entwurf

Kapitel 1.7

RROP-Ziffer

C 01 Chance auf konkrete Darstellung der regionalen Ökosysteme verpasst. Hier wäre ein Hinweis auf ein entsprechendes Leitbild nötig, welches im
Landschaftsrahmenplan ja vorliegt

C 02 Chance auf Lösungswege für die mit großer Sicherheit anstehenden Konfliktfälle nicht genutzt.

D 02 Die in C 03.1 aufgeführten Konfliktbereiche Küstenschutz, Deichbaumaßnahmen werden überhaupt nicht erwähnt.
 

Kapitel 1.8

RROP-Ziffer

D 04, C 05 Die Konfliktträchtigkeit bei Überlagerung von Vorranggebieten erfordert dann wenigstens eine Verfahrensregel / Prioritätensetzung.

C 06 Chance verpasst, hier die Zuständigkeit anzugeben: Wer macht die freiwilligen Vereinbarungen mit der Landwirtschaft?
 

Kapitel 1.9

RROP-Ziffer

D 02 Hier wären die Kriterien für die „räumlich-konkrete Umsetzung" (C 02) aufzuführen: Prioritäten, Hierarchisierung, Vorgehen bei Konfliktlösungen.

C 03, C 04 Es fehlen Kriterien für die Abwägung bei konkurrierenden Nutzungsansprüchen („..müssen durch das Ergebnis einer sachgerechten Gesamtabwägung begründet sein" (C 02). Ohne Vorgabe ist der Beliebigkeit der Abwägung (das zeigt die Realität) Tür und Tor geöffnet. Auch für Überlagerungen nach C 04 sind von vornherein für Konfliktlösungen Strategien und Maßstäbe zu liefern.
 

Kapitel 2.0

RROP-Ziffer

D 01 „Zielkonflikt" wird nicht konkretisiert, Priorität?

D 02 Konkretisierung der Naturgüter / Funktionen (Salzwiesen, Moore etc.)

D 03, L 04 Gefordert ist bei allen Planungen. Die „Vermeidung" wird überhaupt nicht konkretisiert. Eine „Entflechtung" sieht das LROP nicht vor und widerspricht der Agenda.

L 03 Gerade durch Massentierhaltung u.a. Emissionen (elektromagnet. Strahlung) besteht hier im LK Konkretisierungsbedarf.
 

Kapitel 2.1

RROP-Ziffer

D 01 Zu schwache Konkretisierung durch „hinzuwirken". Schlüsselwort „wertvolle Gebiete" unzureichend beachtet. Zuständigkeit für Vertragsnaturschutz?

D 02 Schlüsselwort Artenvielfalt ist mehr als Brut- und Rastvögel. Vielfalt aller Arten. Ungenügende Umsetzung von L 02.

D 03 Konkretisierung der Zuständigkeit, da dieses wegen der „Kleinheit" hier besonders wichtig ist. Konkretisierung des Wie fehlt.

L 06 Keine Aussage im RROP; hier wäre eine Konkretisierung gerade im Bereich der Konversion möglich.

D 07, L 08 „Entwicklungsziele" als Ziel? Konkretisierung und Zuständigkeit / Verantwortlicher ungenügend.

D 09, L 10 Schlüsselwort „Pufferzone" unbeachtet.
 

Kapitel 2.4

RROP-Ziffer

D 01 Konkretisierung bedeutet wenigsten Auflistung der hier vorhandenen Emissionen (Landwirtschaft, Luft- + Straßenverkehr, Wohnheizungen,
Gewerbe, Industrie..).

D 02 Mit Berufung auf die Agenda21 ist hier mehr zu tun als „bedarfsgerechte Weiterentwicklung". Bebauungsplanung: siehe Beispiel BP Gleisdreieck Jever. Wer soll zuständig sein?

L 05 - 07 Ist es Absicht, dass zu Lärm keine Aussagen gemacht werden? Bestandsaufnahme wäre erforderlich. Angesichts der beiden Militärflugplätze (auch WTM!), Flugsport (= Freizeitsport in Tourismusregion), neuen Verkehrsachsen sowie der aktiven Wirtschaftsförderung als Lärmquellen - die Region als ausgewiesenes Erholungs-, Fremdenverkehrsgebiet und auch Lebensraum für die hiesigen Bewohner andererseits erfordert Zielvorstellungen zur Thematik.
Trotz Notwendigkeit (?) gibt es im LK keinen Lärmminderungsplan in einer Gemeinde. Es werden weiterhin (passiv) nur Lärmschutzwälle gebaut...

D 05 - 06 Dem Ziel nach C 05, weiterer Lärmzunahme entgegenzutreten und bestehenden Lärm sogar zu vermindern, wird in diesen Aussagen überhaupt nicht gefolgt.
 

Kapitel 2.5

RROP-Ziffer

D 01 Schlüsselwort „Verkehrsbereich": die „ausgedehnten und geschlossenen Freiräume ohne Bebauung" (wo sind die?) werden dennoch durch (Freizeit)-Verkehr belastet. 'Wer gute Straßen baut, wird motorisierten Verkehr ernten.'

C 02 Schlüsselwort „energiebedingte Emission" (= Hausbrand) wird trotz dringendem Handlungsbedarf nicht konkretisiert.

D 02, C 03 Gerade angesichts der (zeitweise dauerhaften) Belästigung der Bevölkerung durch Güllegestank ist Handlungsbedarf (auch angesichts der Vermarktung als Tourismusgebiet) gegeben. Wer wird z.B. die Schlauchausbringung der Gülle erzwingen / durchsetzen?
 

Kapitel 2.6

RROP-Ziffer

D 01 Konkretisierung der Kulturellen Identität! Was zeichnet „kulturhistorisch wertvolle Teile der Geest" aus"? Was ist mit nicht-wertvollen Teilen der Kulturlandschaft? Gibt es diese Differenzierung auch in Marsch? Schlüsselwort „Landschaft": Landschaft ist mehr als eine Ansammlung von „landschaftsprägenden Elementen". Hier wäre wenigsten Umgebungsschutz erforderlich. Absatz 4 gehört zu D 02 (Sachgüter).

D 02 „Ensemble" und „Kulturzusammenhang" (C 02) erfordern einen Umgebungsschutz der aufgeführten Güter, sonst bleiben einzelne isolierte Güter Alibi.

D 03 Warum sind nur „gravierende Überformungen" zu vermeiden. C 03 wird falsch umgesetzt bzw. unverbindlicher ausgeführt.

D 04 Wer erfasst? Die Heimatvereine, Arbeitskreise zu entsprechenden Projekten werden von den Planern im Konfliktfalle weder wahr- noch ernstgenommen. Oder warum wird von Öffentlichkeitsarbeit gesprochen?
 

Kapitel 3.5
Hinzuweisen ist auf die ausformulierte Textalternative zu Beginn dieses Anhangs. Zu dem jetzigen Entwurf dennoch folgende Anmerkungen:

RROP-Ziffer

D 01 Rückschritt gegenüber C 01! Regionalspezifische Konkretisierung fehlt vollständig.

D 02 Vollständig offen bleibt die Zuständigkeit. Koordinierung? „Wirtschaftlich sinnvoller Betrieb": nach welcher Beurteilung? Ist darin auch die Ökobilanz eingeflossen, die privatwirtschaftlich keine Auswirkungen hat, gesellschaftlich jedoch zu Buche schlägt?

D 03 Die Zuweisung der Zuständigkeit an die Gemeinden ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Das ist auf der Ebene der Kreises sinnvoller - insbesondere zu einer „vorausschauenden" Bauleitplanung sind Gemeinden nach aller Erfahrung gar nicht in der Lage. Unzureichend wird auf den Altbestand (+ 90%!!) der Wohnungen eingegangen. Hier muss sich energetisch Entscheidendes ändern.

C 03 gibt ausdrücklich auch regionale Energieversorgungskonzepte vor! Gemeinden sind dazu nicht in der Lage (s.o), erst Recht nicht diese ländlichen Gemeinden.

D 04 Trotz der Größe des Gemeindegebietes der Stadt Varel, der Windhöfigkeit dort, ist für Varel ein erstaunlich geringer Anteil vorgesehen -politische Gründe?

D 05 - D 08 bzw. C 06 bis C 08 Gerade für dieses wichtige Kapitel Energie findet hier „nur" eine „Bestandsverwaltung" statt. Innovationen in den alternativen Energien würden danach hier keine Berücksichtigung finden können.

 

4. Bemerkungen zu Kapitel 3.6.0 bis 3.6.6 RROP-Entwurf durch den AK ÖPNV und Mobilität

Der nachfolgende Beitrag wurde unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit erarbeitet. Schwerpunkt der Überlegungen war dabei die Kongruenz zwischen den allgemeinen Richtlinien für den Bereich Landschaft und Siedlung und den daraus erwachsenden Rahmenbedingungen für die Verkehrsentwicklung in den unterschiedlichen Sektoren Wasser, Schiene, Luft, Straße und "Bürgersteig".

Textlich ist das RROP aufgrund der Detailfülle von einer Person als Gesamtwerk kaum überschaubar. Dies war der Grund für eine thematische Aufteilung. Dabei wurden naturgemäß nicht alle Verknüpfungspunkte erfasst. Dies kaschiert möglicherweise Schwachstellen oder lässt Stärken des Gesamtprogramms unberücksichtigt. Beides ist, falls es geschehen sein sollte, unbeabsichtigt.

Bei einigen grundlegenden Planungs- und angestrebten Entwicklungsvorgaben ist jedoch der Formulierung "ist zu" gegenüber den verwandten Formulierungen "sollte" und "ist anzustreben" der Vorzug zu geben.

zu 3.6.0
Allgemein:
Richtigerweise wird die Offensichtlichkeit der negativen Begleiterscheinungen eines ständig wachsenden Individual- und Wirtschaftsverkehrs auf der Straße im Vorspann beklagt. Die Absicht, Maßnahmen zu deren Eindämmung zu ergreifen, ist begrüßenswert.

zu D 0.1 Vorschlag:
„Das friesische Straßennetz ist in seinem derzeitigen Umfang festzuschreiben, die freiwerdenden Mittel sind zu einer Leistungssteigerung und Ergänzung eines flächendeckenden Schienennetzes zu nutzen.

Begründung:

Ergebnis:
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Straßen wird bei einer Beibehaltung des derzeitigen Ausbauzustandes nicht gemindert

zu 3.6.1

Ergänzung:
Auch wenn in der Vergangenheit der Betrieb eines "Kulturbusses" zu Theater-, Kino- und anderen Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung aus Gründen mangelnder Nutzung eingestellt wurde, sollten diese Einrichtungen in den Ziele dennoch beibehalten werden.

zu 3.6.2

zu 01 Für den 3. Absatz wird vorgeschlagen, in der letzten Zeile die Worte "und zu sichern" durch "auszubauen" zu ersetzten.

Begründung:
Wird der JWP trotz Bedenken zu dessen Nachhaltigkeit gebaut, kommt auf Bahnhöfe von und nach Wilhelmshaven eine Pufferfunktion zu. Eine Ausbauoption ist somit planerisch offen zu halten.

zu 02 Zur Thematik „Flügelzüge" wird nachfolgende Formulierung vorgeschlagen:
Zur Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs als tragender Säule der regionalen Wirtschaft Frieslands ist der Einsatz von Flügelzügen unabdingbar. Die schienenmäßige Erschließung/Wiedererschließung der Küstenorte ist in die Planungsüberlegungen mit einzubeziehen.
Begründung:

Der Zwang zum Umsteigen ist für potenzielle Nutzer des SNPV ein Grund, doch das eigene Auto zu nutzen. Die Dringlichkeit der Forderung sollte in der Formulierung zum Ausdruck kommen.

Ein "bedarfsgerechter" Ausbau des SNPV ist unzureichend.

Der Bedarf errechnet sich aus der Nutzung in der zeitlich vorhergehenden Periode. Ist hier das Angebot unzureichend, wie in der Vergangenheit der Fall, findet eine unerwünschte Verlagerung statt, die den errechneten Bedarf mindert.

Vorschlag:
den Begriff "bedarfsgerecht" durch "zukunfts-/angebotsorientiert auszubauen" ersetzen.

Ergänzung:
Direkte Schienenverbindungen für den Güterverkehr zwischen den Häfen der deutschen Küste sind zu fördern

Zur Rentabilisierung der Schienenwege sind alle Verbindungen güter- und personenverkehrsfähig auszubauen.

Durch Investition in entsprechendes Zugmaschinen- und Wagenmaterial kann einer durch unterschiedliche Geschwindigkeiten bedingte geringere Auslastung der Schienenwege vorgebeugt werden.

zu 05

Weitere Haltepunkte sind zu aktivieren und neue Haltepunkte bedarfsgerecht einzurichten.

Begründung:
Durch Erweiterungen der Bauflächen und durch Konzentration der Siedlungsflächen entlang der Transporttrassen entstand und entsteht ein erhöhter Bedarf an Haltepunkten z.T. mit Abstell-/Ausweichgleisen für den Güterverkehr.

Neues Zugmaterial mit guten Beschleunigungswerten ermöglicht häufigere Haltevorgänge bei nur geringen negativen Auswirkungen auf Fahrzeit und Fahrkomfort.

Für Gewerbegebiete und Betriebe ab einem bestimmten Transportaufkommen ist ein Zwangsanschluss an das Schienennetz zu fordern

Anregung:
Es sollte überlegt werden, ob durch eine vorverlegte Gepäckabfertigung für den Inselverkehr der Inseltourist vom Koffertragen entlastet werden kann.

zu 3.6.3

Insgesamt ist zu begrüßen, dass im Raum Friesland, außer bei Fernstraßen, Umfang, Qualität und Ausbauzustand der klassifizierten Straßen als ausreichend angesehen wird.

Es sollte hervorgehoben werden, dass bei der Fertigstellung der geplanten Ortsumgehungen der Innerortsbereich so weit zurückzubauen ist, dass er für einen "Schleichverkehr" abschreckend wirkt. Nur so kann aus den betroffenen Orten wieder ein Lebensraum werden, der Charakter und Geschichte des Ortes widerspiegelt und ihn so zum touristischen Sammelpunkt werden lässt. Die Bevölkerung wird entlastet und die innerörtliche Kaufkraft gestärkt.

Fußgängerzonen und geschwindigkeitsbeschränkte Zonen sind auszubauen.

zu 3.6.4
Bei der Lenkung der Verkehrsströme ist der Methode Rail to Sea und umgekehrt eindeutig der Vorrang vor Road to Sea einzuräumen. Hierzu genügt, wie vorher gesagt, eine bedarfsorientierte Schienenentwicklung nicht, da das Straßentransportwesen einen aggressiven Konkurrenzkampf liefern wird.

Häfen sind als Konzentrationspunkte des Güterverkehrs besonders für die schienenseitige Erschließung geeignet. Zeit ist im Güterverkehr der wichtigste Faktor. Die Zukunft der Schiene darf also nicht in Bremen enden.

Sportboote stelle einen erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt des Wattenmeeres dar. Die Nutzung von Motorbooten und anderer motorangetriebene Sport/Freizeitgeräte im Wattenmeer ist zu unterbinden.

Für die insgesamt zurückgehende Küstenfischerei wird auf absehbare Zeit kein zusätzlicher in einem RROP festzuschreibender Liegeplatz- oder Umschlagkapazitätsbedarf gesehen.

Hinsichtlich des Weitertransports von Massen - und Schüttgütern aber auch von Containern sollte ein Kanalbau durch Butjadingen nicht ganz zu den Akten gelegt werden. Eine Planung ist jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit JWP, dessen mangelnde Nachhaltigkeit kritisiert wird, zu sehen. Durch den Zeitgewinn, der aus dem fehlenden Zwang zum erneuten Umladen auf kanalgeeignete Binnenschiffe resultiert, wird die Binnenschifffahrt zwischen den Häfen zeitlich konkurrenzfähig zu Schiene und Straße. Dies kann zu einer Entlastung dieser beiden Verkehrswege führen.

zu 3.6.5
Bei der Erstellung eines Nutzungskonzeptes für eine zivile Nutzung des militärischen Flugplatzes Upjever ist besonderer Wert auf ein Nachtflugverbot zu legen. Straßenseitige Zu- und Abtransporte von Luftfracht haben in den Nachtstunden zu unterbleiben.

Bei der touristischen Nutzung des Flughafens Upjever besteht die Gefahr einer Konzentration von Passagierabfertigung und Flugzeugwartung bei den hier vorhandenen Kapazitäten. Dieses gefährdet Arbeitsplätze bei den Flugplätzen mit Insel-Zubringerfunktionen. Möglicherweise sind diese Flugplätze auch in ihrem Bestand gefährdet. Es wird zusätzlicher Pendlerverkehr generiert bzw. durch Rationalisierungskapazitäten Arbeitslosigkeit geschaffen.

zu 3.6.6

Ergänzungen:

Für den Kreisverband Friesland des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V. und
für die Arbeitsgruppe "ÖPNV und Mobilität" der Lokalen Agenda 21

5. Bemerkungen zu Kapitel 3.10.0 RROP-Entwurf

Es fehlen innovative, zukunftsfähige Ansätze. Am einem Beispiel des Kapitels Abfall soll dieses deutlich werden.

zu C 04 erfolgt überhaupt keine Aussage.

Dabei bietet sich gerade hier an, neben dem Straßennetz die Anbindung an die Schiene vorzusehen:

„Der Bau einer Schienenverbindung von der Bahnstrecke Sande - Esens zwischen Vereinigung/Middelswarfen und der Deponie Wiefels ist zu verwirklichen."

Begründung:
Die zu überbrückende Wiesenlandschaft für diese neue Trasse beträgt ca. 500 Meter. Sie wird hier möglicherweise durch eine private Zufahrt (Scheperhausener Weg) unterbrochen. Somit stehen hier keine ernstlichen Hinderungsgründe entgegen.

Der Schienentransport z.B. des Delmenhorster Mülls würde damit öffentliche Straßen entlasten.

Dieses Ziel sollte der Zweckverband umsetzen, um hier nicht auf die Bundesbahn warten zu müssen.

zu C 06 erfolgt für die Region überhaupt keine Aussage.

Auch hier böte sich eine spezifische Konkretisierung an:

„In den friesländischen Häfen Dangast, Hooksiel, Horumersiel, Varel und Wangerooge ist auch für die private Schifffahrt Entsorgungsanlagen gemäß Marpol-Abkommen einzurichten."

6. Bemerkungen zu Kapitel 3.2 und 3.3 RROP-Entwurf

zu 3.2

01 Der besondere Stellenwert der bäuerlich strukturierten Landwirtschaft, die umweltgerecht produziert und artgerechte Nutztierhaltung betreibt (C 01) findet sich im RROP nicht wieder. Stattdessen wird dort „entwicklungsfähigen Agrarbetrieben" der Boden bereitet: eine Verkehrung der Ziele.

Da bleibt quasi als Alibi im 'Grundsatz' nur noch ein wenig „ländliche Siedlungsstruktur.., -kultur sowie landschaftsprägende Bauten" zu erhalten.

02 Fehlende Kongruenz der Thematik (??). Warum / Wofür ist die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Funktionen in Vorsorgegebieten ausgerechnet für „außerlandwirtschaftliche, raumbeanspruchende Planungen" zu fördern und zukunftsfähig zu sichern? Entweder landwirtschaftliche Vorsorgegebiet und wenig Nicht-Landwirtschaft - oder das Vorsorgegebiet ist aufzugeben.

03 Die multifunktionale Aufgabe - und mit dem aufgeführten Aufgabenbereich eigentlich ein sehr anspruchsvoll und gesellschaftlich, biologisch existentiell - der landwirtschaftlichen Betriebe in den dafür ausgewiesenen Vorsorgegebieten - laut Karte ca. 80 % des Kreisgebietes - wird gerade einmal lapidar als 'Grundsatz' aufgeführt. „Diese Gebiete sind ist zu erhalten und... zu sichern": Wie, wenn sich dabei die ertragsreichen landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen damit in weiten Teilen deckt.

Zuordnungsfehler in D 04: kann eine Zielnummerierung ohne eine Entsprechung des LROP eingeführt werden? Das bringt die Systematik vollends durcheinander, da auch schon die Nummierung seitens des RROP oft die Systematik verlässt.

Es werden in den Zielen nur Allgemeinplätze zu „ Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte", „Entwicklungsmöglichkeiten von in Haupt- und Nebenerwerb geführten landwirtschaftlichen Betrieben", „agrarstrukturelle Neuordnungsmaßnahmen", „Flurneuordnung", „Dorfsanierung" und „Fischerei" ausgebreitet.

Als Spezifikum für den Landkreis Friesland wird lediglich auf die Milchviehhaltung hingewiesen.

zu 3.3

01 und 08 Hier fällt besonders auf, dass in das RROP zu den Zielen auch Zahlen gehören sollten: wie groß ist der Waldanteil, wie groß ist die Zielvorgabe für die Walderweiterung (aus der Begründung erfährt man, dass insgesamt 105 ha wenig Wald im Bestand gesichert wird als vorhanden ist!!)?

02 Eine der wenigen überprüfbaren Ziele: 100 Meter Waldrandschutz. Aber auf wessen Kosten, wer kontrolliert: der Forst, die Landwirtschaft, der LK...?

03 Es fehlt die Feststellung, das zumindest der Nordbereich ein unterdurchschnittlich bewaldetes Gebiet ist, allerdings auch aus aufführbaren Gründen.

05 Aufforstung Stadtwald als einziges Aufforstungsgebiet im Landkreis Friesland ist ja angesichts des 'ökologischen Anspruchs' des RROP sehr kläglich.

06 keine inhaltliche Entsprechung zwischen LROP und RROP.

07 Hier wäre eine textliche Aufstellung sinnvoll, damit überhaupt Bereiche angesprochen werden. Engagiertes Beispiel für die Rekultivierung von Wald: Parkplatz der Flugzeugwerke Varel?

7. Bemerkungen zu Kapitel 1.1 bis 1.6 RROP-Entwurf

Die Zielformulierungen sind in diesen Kapiteln meistens konkreter als im LROP, dennoch gibt es dann wieder in der Begründung zu den Zielen sehr aufgeweichte Formulierungen, die einen großen Handlungsspielraum lassen.

1.2 D 02 Keine konkrete Handlungsempfehlung zur informellen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen.

1.3 D 02 Die Zielformulierung im RROP klammert die Planungsvorgabe aus, bei der Entwicklung von Siedlungstrukturen in den Ordnungsräumen, die Anbindung an den ÖPNV sicher zustellen, sie wird als Zielvorgabe im LROP ausdrücklich erwähnt.

1.5 D 03 Auch hier wird als Ziel im LROP beschrieben, die Ausrichtung von Siedlungsentwicklung vorrangig auf die zentralörtlichen Standorte und dabei - soweit möglich - auf die Einzugsbereiche der Haltepunkte des SPNV auszurichten: im RROP bleibt die

Konkretisierung hinter der Zielvorgabe zurück, hier heißte es nur an... Siedlungsachsen auszurichten, damit können auch oder nur Straßen gemeint sein.

Hauptkritikpunkt von mir: es gibt teilweise keine klaren Handlungsansätze zur Umsetzung auf der übergeordneten Planungsebene.

Beispiel Kapitel 1.5 Siedlungsentwicklung, S. 33, vorletztes Kapitel:

Im RROP fehlen auch eigene Handlungsaufträge, z.B. Defizite in der Datenerfassung aufzuzeigen.

Beispiel: Gibt es Analysen zur Abdeckung des Einrichtungsbedarfs in der Altenpflege oder Kinderbetreuung, gibt es Bedarf an Ausbildungsplätzen, wie können jüngere Einwohner in der Region gehalten werden, wo liegen die Schwachpunkte im LK, woran müsste verstärkt gearbeitet werden?

Als Negativbeispiel hier wird immer nur die Zunahme des Verkehrs durch die dezentrale Ansiedlung von Wohnquartieren genannt.

Der raumordnerische Abstimmungsprozess darf nicht nur zwischen den großräumigen Einheiten (Strukturkonferenzen Ost-Friesland....) durchgeführt werden, sondern das RROP muss auch dazu beitragen, Instrumente zu schaffen, die Eigendynamik der gesellschaftlich unterschiedlichen Prozesse und Planungsabläufe in den einzelnen Kommunen mehr zu berücksichtigen. Runde Planungstische der Planungsabteilungen mit dem Ziel, kommunale Einrichtungen gemeinsam zu unterhalten, und gemeinsame Planungsziele festzulegen, damit wird auch der RROP authentischer und die Aktualität des RROPs wird gesteigert.

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