Eigenes Protokoll zum Erörterungstermin am 28.01.2004

Anwesend:
vom Landkreis Peron, Dr. Dehrendorf, Peters, Tuinmann sowie Protokollantin Radowski
von der AG21 Gerriets, Kowarsch, Zielke, Heydenblut, Bleck

Mündliche Stellungnahme zum Abwägungsvorschlag des Landkreises hinsichtlich unserer umfangreichen Stellungnahme zum RROP

  1. Selbstverständlich ist uns einsichtig, dass das RROP nur einen sachlich und fachlich begrenzten Aufgabenbereich hat und dass damit bestehende Fachgesetze, Rechtsrahmen etc. nicht außer Kraft gesetzt werden können.
    Wir sind bei unserer Stellungnahme aber davon ausgegangen, dass alle in der Synapse LROP-RROP angeführten Themenbereiche, seien sie raumbedeutsam oder nicht, einer Bewertung gemäß Agenda21 unterzogen werden können bzw. müssen.
     
  2. Wir haben die Ziele und Grundsätze des LROP nirgends in unserer Stellungnahme in Zweifel gezogen - im Gegenteil: wir waren überrascht über die "Breite" der Themen, die die drei "Säulen" der aus Sicht der Agenda21 zu beachtenden Bereiche Ökonomie, Ökologie und Soziales repräsentierte. Unter der Maßgabe "Konkretisieren für das RROP" jedoch haben wir aus Agenda21-Sicht versucht, diese Ziele/Grundsätze zu optimieren. Dabei gehen wir vielleicht von einem anderen begrifflichen Verständnis von "Konkretisierung" aus. Anders können uns Ihren Abwägungsvorschlag z.B. in Nr. 25 zu L06 (lieber gar nichts sagen, um Optionen offen zu halten, als wünschenswertes einzugrenzen...) oder in Nr. 26 zu D01 nicht erklären.
     
  3. Ob es eine Diskussion auf Landesebene zur "Verschlankung von LROP und RROP" gibt bzw. geben soll - wie Sie mehrfach anführen und damit unseren jeweiligen Vorschlag damit nicht mehr annehmen, ist für uns ohne Belang - noch gelten Ziel- und Grundsatzkatalog des jetzigen Gesetzes.
    Es wäre sogar aus Sicht der Agenda21 schlecht, wenn die unterschiedlichen Ansprüche Ökonomie, Ökologie und Soziales getrennt werden (..."Teile und herrsche"...) - insbesondere wenn sich ein Planwerk wie das RROP Friesland ausdrücklich auf die Agenda21 beruft (siehe die Seiten 42, 67, 73, 155, 181 und 259).
     
  4. Sie verweisen für eine inhaltliche Berücksichtigung der Agenda21-Ziele zweimal auf einen "Kreisentwicklungsplan" (in Nr. 3 und am Ende von Nr. 43). Gibt es für solch einen Plan eine rechtliche Verbindlichkeit und existiert für den Landkreis Friesland solch ein Plan bzw. wird dieser aufgestellt?
     
  5. Sie verweisen vielfach darauf hin, dass eine entsprechende Formulierung in den Kapiteln der jeweiligen Begründung aufgenommen wird. Uns ist jedoch wichtig - und so haben wir es in unserer Stellungnahme ja auch am  Anfang  geschrieben - welcher in dem Abwägungsvorschlag weggelassen wurde -, dass eine Rechtsbedeutung nur bei den Zielen und Grundsätzen liegt.
    Wir halten es für wichtig, in den Zielen eindeutige Ausführungen zu machen und diese nicht einer Interpretation über Begründungen und Fußnoten auszusetzen.

 

In der anschließenden Diskussion über diese vorgetragenen Punkte (die ja nicht in eine Grundsatzdiskussion hinauslaufen sollte - obwohl die oben stehenden Punkte dazu leiten könnten) wird von Herrn Dehrendorf die Aufgabe, Stellung etc. des RROP noch einmal kurz begründet.: Zielgruppe für das RROP sei in erster Linie die Bauleitplanung der Gemeinden. Und hier sei der Rechtsrahmen eindeutig.

zu 2. (Frau Peron nickt zumindest bei der Erwähnung, dass wir wohl unterschiedliche Auffassungen von "Konkretisieren" haben)

zu 4. Ein Kreisentwicklungsplan existiert nicht für den LK FRI.  Dieses hätte auch keine rechtliche Bindungswirkung. Das gleiche gelte für andere Begriffe wie "Zukunftswerkstatt", "Energiekonzept" etc.

zu 5. Herr Dehrendorf betont, dass keiner der gemachten Vorschläge und Gedanken "verloren" gehe, sondern mit der Eingabe "behördenbekannt" geworden sei. Damit können diese für alle weitergehenden Projekte, Pläne etc. Berücksichtigung finden.

Frau Gerriets hebt hervor, dass erstmalig im Landkreis die Agenda21 als neuer  "Träger öffentlicher Belange" beteiligt wurde. Auch wenn die Eingaben dabei aus dem üblichen Rahmen fallen -  erstaunlich viele Vorschläge zum RROP hätten laut Abwägungsvorschlag Berücksichtigung gefunden.

Der formale weitere Verlauf ist laut Dr. Dehrendorf:

Alle im Erörterungstermin gemachten Einwände, Korrekturen, Kompromisse etc. werden jetzt zusammengefasst und werden allen Teilnehmern der Erörterung und dem Kreistag zugestellt (über 200 Seiten!).
Bis zu einer Verabschiedung als Satzung könnte von politischer Seite inhaltlich noch einiges berücksichtig werden - viele Argumente sehen die Kreistagsmitglieder bzw.  die Politik  in dieser Zusammenstellung ja zum ersten Mal.

 

Bleck