Eigenes Protokoll zum Erörterungstermin am 28.01.2004
Anwesend:
vom Landkreis Peron, Dr. Dehrendorf, Peters, Tuinmann sowie Protokollantin
Radowski
von der AG21 Gerriets, Kowarsch, Zielke, Heydenblut, Bleck
Mündliche Stellungnahme zum Abwägungsvorschlag des Landkreises
hinsichtlich unserer umfangreichen Stellungnahme zum RROP
- Selbstverständlich ist uns einsichtig, dass das RROP
nur einen sachlich und fachlich begrenzten Aufgabenbereich hat und dass damit
bestehende Fachgesetze, Rechtsrahmen etc. nicht außer Kraft gesetzt werden
können.
Wir sind bei unserer Stellungnahme aber davon ausgegangen, dass alle in der
Synapse LROP-RROP angeführten Themenbereiche, seien sie raumbedeutsam oder
nicht, einer Bewertung gemäß Agenda21 unterzogen werden können bzw. müssen.
- Wir haben die Ziele und Grundsätze des LROP nirgends in
unserer Stellungnahme in Zweifel gezogen - im Gegenteil: wir waren überrascht
über die "Breite" der Themen, die die drei "Säulen" der aus Sicht der Agenda21
zu beachtenden Bereiche Ökonomie, Ökologie und Soziales repräsentierte. Unter
der Maßgabe "Konkretisieren für das RROP" jedoch haben wir aus Agenda21-Sicht
versucht, diese Ziele/Grundsätze zu optimieren. Dabei gehen wir vielleicht von
einem anderen begrifflichen Verständnis von "Konkretisierung" aus. Anders
können uns Ihren Abwägungsvorschlag z.B. in Nr. 25 zu L06 (lieber gar nichts
sagen, um Optionen offen zu halten, als wünschenswertes einzugrenzen...) oder
in Nr. 26 zu D01 nicht erklären.
- Ob es eine Diskussion auf Landesebene zur "Verschlankung
von LROP und RROP" gibt bzw. geben soll - wie Sie mehrfach anführen und damit
unseren jeweiligen Vorschlag damit nicht mehr annehmen, ist für uns ohne
Belang - noch gelten Ziel- und Grundsatzkatalog des jetzigen Gesetzes.
Es wäre sogar aus Sicht der Agenda21 schlecht, wenn die unterschiedlichen
Ansprüche Ökonomie, Ökologie und Soziales getrennt werden (..."Teile und
herrsche"...) - insbesondere wenn sich ein Planwerk wie das RROP Friesland
ausdrücklich auf die Agenda21 beruft (siehe die Seiten 42, 67, 73, 155, 181
und 259).
- Sie verweisen für eine inhaltliche Berücksichtigung der
Agenda21-Ziele zweimal auf einen "Kreisentwicklungsplan" (in Nr. 3 und am Ende
von Nr. 43). Gibt es für solch einen Plan eine rechtliche Verbindlichkeit und
existiert für den Landkreis Friesland solch ein Plan bzw. wird dieser
aufgestellt?
- Sie verweisen vielfach darauf hin, dass eine
entsprechende Formulierung in den Kapiteln der jeweiligen Begründung
aufgenommen wird. Uns ist jedoch wichtig - und so haben wir es in unserer
Stellungnahme ja auch am Anfang geschrieben - welcher in dem
Abwägungsvorschlag weggelassen wurde -, dass eine Rechtsbedeutung nur bei den Zielen und Grundsätzen
liegt.
Wir halten es für wichtig, in den Zielen eindeutige Ausführungen zu machen und
diese nicht einer Interpretation über Begründungen und Fußnoten auszusetzen.
In der anschließenden Diskussion über diese vorgetragenen
Punkte (die ja nicht in eine Grundsatzdiskussion hinauslaufen sollte - obwohl
die oben stehenden Punkte dazu leiten könnten) wird von Herrn Dehrendorf die
Aufgabe, Stellung etc. des RROP noch einmal kurz begründet.: Zielgruppe für das
RROP sei in erster Linie die Bauleitplanung der Gemeinden. Und hier sei der
Rechtsrahmen eindeutig.
zu 2. (Frau Peron nickt zumindest bei der Erwähnung, dass
wir wohl unterschiedliche Auffassungen von "Konkretisieren" haben)
zu 4. Ein Kreisentwicklungsplan existiert nicht für den LK
FRI. Dieses hätte auch keine rechtliche Bindungswirkung. Das gleiche
gelte für andere Begriffe wie "Zukunftswerkstatt", "Energiekonzept" etc.
zu 5. Herr Dehrendorf betont, dass keiner der gemachten
Vorschläge und Gedanken "verloren" gehe, sondern mit der Eingabe "behördenbekannt"
geworden sei. Damit können diese für alle weitergehenden Projekte, Pläne etc.
Berücksichtigung finden.
Frau Gerriets hebt hervor, dass erstmalig im Landkreis die Agenda21 als neuer "Träger öffentlicher Belange"
beteiligt wurde. Auch wenn die Eingaben dabei aus dem üblichen Rahmen fallen - erstaunlich viele Vorschläge
zum RROP hätten laut Abwägungsvorschlag Berücksichtigung
gefunden.
Der formale weitere Verlauf ist laut Dr. Dehrendorf:
Alle im Erörterungstermin gemachten Einwände, Korrekturen,
Kompromisse etc. werden jetzt zusammengefasst und werden allen
Teilnehmern der Erörterung und dem Kreistag zugestellt (über 200 Seiten!).
Bis zu einer Verabschiedung als Satzung könnte von politischer Seite inhaltlich
noch einiges berücksichtig werden - viele Argumente sehen die
Kreistagsmitglieder bzw. die Politik in dieser Zusammenstellung ja
zum ersten Mal.
Bleck