Lokale Agenda LK FRI

AG Energie Entwurf 17.10.2001

Handlungsprogramm Energie

Leitbild „Energie"

Im Leitbild wird ein Zustand beschrieben, der die in der Agenda 21 beschriebenen Probleme (aus heutiger Sicht) in optimaler Weise löst. Das mag ein futuristisches Szenario und damit übertrieben sein. Aber dieses Leitbild ist der Maßstab, an dem sich der gegenwärtige Zustand und jede gegenwärtige Handlung orientieren und messen lassen muss.

Im Landkreis Friesland wird alle benötigte Energie für private Haushalte, Gewerbe und Industrie vor Ort erzeugt. Je nach benötigter Energieform (Strom, Wärme, Treibstoff) wird in einem System effektiver Umsetzung der bestmögliche Wirkungsgrad erreicht.

Die zersiedelte Struktur mit nur wenigen Ballungszentren hat zu einem elektrischen Verbundsystem von dezentralen BHKW auf der Basis von Biogas bei Landwirtschaft und kommunalen Abwasseranlagen geführt. Als Treibstoff für Fahrzeuge dient Wasserstoff, Methan aus den Biogasfermentern und Biodiesel. Die Wärmeversorgung erfolgt aus den BHKW je nach Standort und Anlagengröße dezentral und versorgt Dörfer und Städte über Nahwärmenetze. Ergänzt wird die Wärmeerzeugung durch Solarnutzung.

In das elektrische Verbundsystem wird gleichzeitig Strom aus Windkraft und aus Photovoltaik eingespeist.

Zusätzliche Energie wird aus Holz und anderen regenerativen Biomassen durch Verbrennung gewonnen.

Die Kohlendioxidbilanz im Landkreis Friesland ist ausgeglichen. Erdöl, Erdgas sowie Kohle als Brennstoffe werden nicht mehr benötigt, im elektrischen Leitungsnetz fließt kein durch fossile Stoffe oder nuklear erzeugter Strom.

Der Energieverbrauch in Haushalten und Gewerbe ist gegenüber einem Vergleichszeitraum im Jahre 2000 dank bewußter Energieverwendung auf ein Bruchteil gesunken. Wohnhäuser sowie Werkstätten von Betrieben erfüllen alle mindestens den Standard eines Niedrigenergiehauses.

Begründung:

Die Atmosphäre ermöglicht den einmaligen Lebensbereich für Menschen, Pflanzen und Tiere. Sie ist untrennbar mit Leben auf dem Planeten Erde verbunden („Biosphäre"). Das Leben von Menschen, Pflanzen und Tieren steht mit der Atmosphäre in einem unauflösbarem Zusammenhang („Ökologie"). Durch die (zur Zeit in den Industrieländern) ungehemmte Energieerzeugung sowie durch die Freisetzung anderer schädlicher Stoffe wird die Atmosphäre geschädigt (siehe auch Leitbild Wirtschaft). Diese Schädigungen haben eine lange Anlauf-, Wirk- und Abbauzeit: erheblich länger als die Dauer eines Menschenlebens. Die Reduzierung von Kohlendioxidfreisetzung auf die im Jahresverlauf im Stoffwechselkreislauf gebundenen Kohlenstoff führt zu einer Stabilisierung der Atmosphäre (Stichworte: Klimaschutz, Treibhauseffekt).

Das Recht der nachfolgenden Generationen, in einer gesunden und natürlichen Welt leben zu können, darf nicht durch unsere kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen gefährdet sein. Unser Handeln muss an der Verantwortung für die nachfolgenden Generation orientiert sein.

Was ist zu tun, damit wir möglichst schnell auf den Weg zu dem im Leitbild beschriebenen Energiemanagement kommen?

Ziele

1. Klimaschutz

Die dringensten ökologische Probleme im Bereich „Energie", die aktuell zu bewältigen sind, sind die Auswirkungen auf das globale Klima.

Zielwerte, an denen sich der Landkreis Friesland orientieren muß, sind:

Alle Quellen des Kohlendioxids sind dabei eingeschlossen: private und öffentlicher Energiegebrauch, Verkehr, Gewerbe, Industrie usw.

Der Landkreis Friesland schließt sich diesen Vorgaben an und wird durch kommunale Maßnahmen das Erreichen dieser Ziele unterstützen. Insbesondere wirkt er dabei auch auf die angehörigen Gemeinden ein, diese Ziele zu erreichen.

Diese Reduktionsstufen müssen im Landkreis Friesland (und in den einzelnen Gemeinden) nachweisbar sein.

2. Erhöhung der Energieeffiziens

Ein wichtiger Schritt zum Erreichen der oben genannten Ziele ist die Erhöhung der Energieeffiziens, d.h. die Verbesserung des Wirkungsgrades vom Energieträger zur Energiedienstleistung. Leitziel ist die Ausschöpfung aller realistischen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Zur Erhöhung der Energieeffiziens gehört in erster Linie die Verminderung des Heizenergieverbrauchs durch Maßnahmen wie Information der Eigentümer und Nutzer über Änderung des Verbraucherverhaltens, Dämmung insbesondere in bestehenden Wohnhäusern. Aber auch der Ersatz von nicht dem Stand der technischen Entwicklung entsprechenden Heizungsanlagen, Maschinen und anderen Verbrauchern (Licht, Kraft, Wärme) ist notwendig.

Vorrangig ist die Verminderung des gesamten Energieverbrauches.

3. Schonung der Ressourcen durch erneuerbare Energieerzeugung

Energiedienstleistungen werden zur Zeit im wesentlichen durch nichtregenerative Energieträger bereitgestellt. Da diese Quellen in absehbarer Zeit erschöpft sein werden, ist es nötig, den Anteil der erneuerbaren Energiequellen, die aus der Sonne gespeist werden und durch natürliche (u.a. Wind- und Wasserkraft) und technische (u.a. Photovoltaik) Umwandlungssysteme zur Verfügung gestellt werden, wesentlich zu erhöhen. Der Zielwert der EU und der Bundesregierung ist eine Erhöhung um mindestens das Doppelte bis 2010 auf der Basis von 1990.

Als längerfristiges Ziel - mit bereits heute beginnender kontinuierlicher Steigerung - sollte für 2050 ein Anteil der regenerativen Energieerzeugung von über mindestens 80 % erreicht werden.

4. Controlling

Um das Erreichen der Ziele überprüfen zu können, ist ein Controllingsystem erforderlich, das für den Landkreis Friesland

Dieses Controllingsystem ist schnellstmöglichst einzuführen und in kommunale und möglichst in alle betroffenen Entscheidungsprozesse zu integrieren.

Handlungsziele

Handlungsziel 1

Handlungskompetenz des Landkreises Friesland

Der Landkreis Friesland wird in die Lage versetzt, wesentliche energie- und umweltpolitische Ziele vorzugeben, die an der ökologischen Landkreisentwicklung ausgerichtet sind.

Maßnahmen:

  1. Der Landkreis Friesland entwickelt ein Energiekonzept unter dem Gesichtspunkt der veränderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen einerseits und den Erfordernissen aus den übergeordneten Zielen (s.o.) andererseits. Dabei nutzt der Landkreis seine Weisungsbefugnis für geordnete und notwendigerweise gemeinsame Vorhaben.
  2. Die Landkreis setzt sich als Mitglied des regionalen Energieversorgungsunternehmens für Strom und Gas, der EWE, und in anderen Beteiligungen besonders für die Umsetzung der Ziele ein.
  3. Der Landkreis setzt sich aktiv dafür ein, dass weitere nachhaltige Energieträger und Techniken erforscht, entwickelt und genutzt werden. Das vorhandene Wissenpotential ist zu nutzen.

Begründung:

Die Problembewältigung der Folgen der Wirtschaftsentwicklung - und es ist ein Problem für alle! - kann nicht durch eventuelle, durch den „Markt" entstandene Aktionen, Maßnahmen etc. gelöst werden. So wie die Gemeinschaft (Staat, Kommune..) die Rahmenbedingungen für die („guten" Folgen der) Wirtschaftsweisen ermöglicht, so ist die Gemeinschaft auch gefordert, die Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Umweltbeeinträchtigungen (durch die schlechten Folgen) einzuleiten („Freiheit" vs. „Dirigismus"??).

„Markt" funktioniert nur bei Gewinnaussicht hier und jetzt. Gesunde Umwelt für zukünftige Generationen ist kein profitables Geschäft. Profit erwirtschaftet man z.B. bei einer kostenniedrigen Erzeugung (also ohne bzw. wenige Kosten für verbrauchte Luft, verbrauchtes Land, verbrauchte Rohstoffe, entstandenen Abfall, entstehende Folgekosten, keine bzw. wenige Auflagen...) und hohen Erlösen. Bei den Verbrauchern spielen als „Marktmechanismen" billiger Einkauf und fehlende Kosten für Entsorgung, Masse anstatt Klasse, Mode etc. die entscheidende Rolle...

Handlungsziel 2

Energetische Modernisierung des öffentlichen und privaten Gebäudebestandes.

Die Sanierung des bestehenden Gebäudebestandes ist vordringlich, da hier aufgrund veralteter Technik und unzureichender Wärmedämmung das höchste Energieeinsparpotential besteht.

Maßnahmen:

  1. Bei öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen:
    Integrale Betrachtung der Investitions- und Betriebskosten anstelle der bisher praktizierten haushaltsrechtlichen Trennung in Vermögens- und Verwaltungshaushalt. Beendigung der Zersplitterung in ressortbezogene Teilhaushalte.
    Ausweisung eines Budgets zur Finanzierung von kurz- und mittelfristig rentablen Energiesparmaßnahmen, deren Ersparnisse erneut investiert werden müssen (internes Contracting). Nutzung der Möglichkeiten des externen Contractings (z.B. „Lampenprogramm").
    Einführung eines Energiepasses gem. zukünftiger EnEV für öffentliche Gebäude.
  2. Private Gebäude:
    Förderung der Einführung von Energiepässen auch für sanierungsbedürftige Gebäude („Energiebedarfsausweis").
    Ausweisung eines Fonds für die Förderung privater Energiesparmaßnahmen (Stiftungsbudget, zinsloser Kredit, Fonds mit Förderrichtlinien)
    Zusätzlich wird zur Förderung des Bewustseins zu Energiesparmaßnahmen ein öffentlich-privater „Energietisch" unter Beteiligung lokaler Akteure, besonders des Handwerkes und entsprechender Fachleute eingerichtet.
  3. Der Landkreis hat für die gesetzlichen Vorgaben engagiert und vorbildlich zu werben (zusammen mit dem Handwerk, in und an (seinen) Schulen, bei Multiplikatoren wie Innungen, IHK, VHS etc.).
    Der Landkreis fördert Informationsveranstaltungen über gesetzliche Vorgaben und Fördermöglichkeiten.

Handlungsziel 3

Erhöhte Energieeffizienz bei Neubauten

Neubauten im Landkreisgebiet sind so energieeffizient wie möglich zu erstellen.

Maßnahmen:

Über den gesetzlich vorgeschriebenen Standard des Niedrigenergiehauses hinaus fördert der Landkreis Friesland Niedrigstenergiehäuser und das quasi klimaneutrale Passivhaus durch:

Der Landkreis wirkt darauf hin, dass die Gemeinden entsprechende

Handlungsziel 4

Effiziente Energienutzung in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen

Der Landkreis Friesland beschafft nur energieeffiziente Elektrogeräte und Leuchten. Er wirkt auf die Gemeinden hin, seinem Beispiel zu folgen.

Maßnahmen:

Bei Modernisierungsmaßnahmen soll moderne Gebäudetechnik zur Energieeinsparung eingesetzt werden. Dabei ist von kurzfristigen Amortisationsdenken Abstand zu nehmen.

Handlungsziel 5

Fachplanungen

Mit umweltorientierten Fachplanungen (z.B. Raumordnung, Bauleitplanung) und lenkenden Beteiligungen müssen Kommunen einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 leisten. Bei breiter Umsetzung des heutigen Standes der Technik wird im Bereich des Städtebaues und des Verkehrs von einem großen technischen Kohlendioxid-Minderungspotential allein durch Maßnahmen der rationellen Energieverwendung ausgegangen.

Maßnahmen:

Ökologisch orientierte Planungen und Beteiligungen:

Handlungsziel 6

Förderung von energiesparendem Verhalten durch Information und Öffentlichkeitsarbeit

Der Landkreis soll die Öffentlichkeitsarbeit für das Energiesparen und die Nutzung der erneuerbaren Energien intensivieren.

Werbekampagnen können eine erhebliche Breitenwirkung und Sensibilisierung großer Bevölkerungskreise bewirken. Der Landkreis bietet kompetente Bauberatung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und unter ausdrücklicher Einbeziehung externer Fachleute wie Fachhochschulen.

Auch "runde Energietische" mit Haushalten, Schulen, Gewerbetreibenden sind geeignet, Verhaltensänderungen bei Verbrauchern zu bewirken

Maßnahmen:

Handlungsziel 7

Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Gegenüber der getrennten Strom- und Wärmeerzeugung wird Energie durch die Kraft-Wärme-Kopplung besonders effizient genutzt (ca. 70 - 80 % Ausnutzung der Primärenergie bei der Stromerzeugung mit KWK; insgesamt bis zu 50 % Primärenergie-Einsparung gegenüber getrennter Strom- und Wärmeerzeugung). Die Kraft-Wärme-Kopplung ist daher auszubauen.

Maßnahmen:

Handlungsziel 8

Ausbau der solaren Wärmegewinnung

Solare Wärmegewinnungsanlagen zur Warmwasserbereitung können insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und Großverbrauchern zu relativ moderaten Gestehungskosten führen. Eine Installation sollte deshalb in Mehrfamilienhäusern und bei Großverbrauchern erfolgen, sofern keine Versorgung aus Nahwärme erfolgt. Auch in Einfamilienhäusern ist die Installation förderungswürdig.

Maßnahmen:

Handlungsziel 9

Förderung von regenerativer Energieerzeugung (Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft, Windkraft, Brennstoffzelle u.a.)

Gegenüber der solaren Wärmegewinnung, die aufgrund der relativ einfachen Technologie überall vor Ort installiert werden kann, bietet sich weitere Energieerzeugung durch regenerative Energieträger an. Photovoltaik, Windkraft, Biomassenutzung und Brennstoffzellen setzen jedoch in der Regel aufwendigere bzw. kostenintensivere Anlagen voraus.

Die Verwendung unterschiedlicher regenerativer Energieträger führt zu einer sicheren Energieversorgung. Damit werden jahreszeitlich unterschiedlichen Optimalnutzungen der verschiedenen Anlagetypen überbrückt.

Ein hoher Wirkungsgrad ergibt sich, wenn je nach Nutzung die entsprechende Energieart direkt verfügbar gemacht wird (Wärme, Kraft), anstatt vorrangig solche Prozesse immer über den elektischen Strom bereitzustellen.

Maßnahmen:

Handlungsziel 10

Controlling, Kennwerte, Indikatoren

Hier ist auch auf Punkt 4 der Ziele "Controlling" zu verweisen.

Maßnahmen: